Zuerst die Tätigkeit einordnen
Ob deine konkrete Arbeit gewerblich oder gegebenenfalls freiberuflich einzuordnen ist, solltest du mit einer Steuerberatung oder dem Finanzamt klären. Eine Plattformbezeichnung entscheidet das nicht allein. Prüfe außerdem, ob neben deinem Content weitere Tätigkeiten hinzukommen, etwa Werbung oder andere Dienstleistungen.
Für die Aufnahme eines Gewerbes beschreibt das Bundesportal die Gewerbeanmeldung. Die IHK-Informationen für Influencer helfen bei der grundsätzlichen Einordnung. Das ältere Merkblatt ist keine Quelle für die aktuellen Umsatzgrenzen; dafür gelten die nachfolgend genannten aktuellen Normen.
Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung trennen
Die Gewerbeanmeldung ersetzt nicht die steuerliche Erfassung. Laut ELSTER ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Plane die Registrierung deshalb frühzeitig ein.
Bereite Angaben zur Tätigkeit, zum Beginn und zu deinen geschätzten Einnahmen und Ausgaben vor. Der Fragebogen für Einzelunternehmen ist der passende Einstieg, wenn diese Rechtsform und Tätigkeit auf dich zutreffen. Kläre Unsicherheiten, bevor du Schätzungen als feststehende Tatsachen angibst.
Kleinunternehmerregelung: Grenzen seit 2025
§ 19 UStG nennt für die dort erfassten inländischen Unternehmer zwei Grenzen: Der Gesamtumsatz darf im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten haben und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreiten. Es geht um den gesetzlich definierten Gesamtumsatz, nicht um Gewinn oder einen frei gewählten Auszahlungsbetrag.
| Situation | Was zu prüfen ist |
|---|---|
| Bereits laufende Tätigkeit | Vorjahresgrenze 25.000 € und laufende Grenze 100.000 € |
| Aufnahme der Tätigkeit | Besondere Gründungsjahresregel: 25.000 € |
| Überschreiten der maßgeblichen laufenden Grenze | Der überschreitende Umsatz kann bereits steuerpflichtig sein |
| Plattform mit grenzüberschreitenden Leistungen | Leistungsort und Leistungsbeziehungen gesondert prüfen |
Das BMF-Schreiben vom 18. März 2025 erläutert die Neuregelung. Die IHK zu Essen erklärt insbesondere die 25.000-€-Grenze im Gründungsjahr und den Wechsel beim Überschreiten. Verwechsle den Neustart daher nicht mit einem allgemeinen 100.000-€-Freiraum.
Umsatzsteuer ist nicht Einkommensteuer
Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer. Sie bedeutet nicht, dass sämtliche Einnahmen steuerfrei sind. Die Einkommensteuer knüpft nach den Regeln des Einkommensteuergesetzes an die dort definierten Einkünfte an. Je nach Einordnung können weitere Steuern und Pflichten relevant sein. Lass die Gesamtsituation prüfen, insbesondere bei weiteren Einkünften.
Plattformumsätze nicht aus der Auszahlung erraten
Bring zur Beratung die Plattformbedingungen und vollständigen Abrechnungen mit. Es muss geklärt werden, an wen du welche Leistung erbringst, wie Gebühren behandelt werden und welche Beträge in deine steuerliche Umsatzermittlung eingehen. Die bloße Zahlung auf dein Bankkonto beantwortet diese Fragen nicht zuverlässig.
Dass die Plattform bestimmte Steuern gegenüber Fans behandelt, ist keine pauschale Aussage über deine eigenen Pflichten. Konkrete Plattform- und Auslandsfragen sollten anhand deiner Unterlagen gelöst werden, nicht anhand einer allgemeinen Prozentzahl auf einer Agenturwebsite.
Unterlagen für die Beratung
Sammle Abrechnungen, Rechnungen über Agenturleistungen, Zahlungsnachweise, Erstattungen und betriebliche Ausgaben. Halte private und betriebliche Vorgänge nachvollziehbar auseinander. Frag nach den für dich geltenden Aufbewahrungsfristen und danach, wie Fremdwährungen umgerechnet werden sollen. Dieser Beitrag setzt keine individuelle Rücklagenquote fest.
Österreich und Schweiz
Die deutschen Grenzen gelten nicht automatisch für deinen Sitz in Österreich oder der Schweiz. Für Österreich findest du amtliche Informationen zur Kleinunternehmerregelung beim Unternehmensserviceportal. Für die Schweiz ist die Eidgenössische Steuerverwaltung zur Mehrwertsteuer ein offizieller Einstieg. Lass insbesondere grenzüberschreitende Leistungen im jeweiligen Land prüfen.
Keine Steuerberatung: Stand der Quellenprüfung ist der 11. Oktober 2026. Die Anwendung hängt von deiner Tätigkeit, deinem Sitz und deinen Unterlagen ab. [FAKT FEHLT: Fachliche Prüfung und namentliche Freigabe des Steuerbeitrags]