1. Vertragspartner und Leistungsumfang
Prüfe, ob die juristische Person im Vertrag mit dem Angebot übereinstimmt. Halte fest, wer im Alltag entscheidet und wer bei Problemen erreichbar ist. Eine Liste wie „Marketing, Chatting, Content“ ist ein Anfang; sie sagt noch nichts über Umfang, Zeiten oder Freigaben.
Bitte um konkrete Aufgaben: Welche Kanäle werden betreut? Wer erstellt oder bearbeitet Texte? Wer prüft Nachrichten? Wie werden Pausen oder Krankheit berücksichtigt? Kennzeichne ausdrücklich, was du selbst übernimmst. So lässt sich später leichter feststellen, ob eine Aufgabe überhaupt vereinbart war.
2. Provision mit Rechenregel
Ein Prozentsatz ohne Bezugsgröße ist unvollständig. Netto kann je nach Gespräch etwas anderes meinen. Lass aufschreiben, ob Plattformgebühren, Umsatzsteuer, Rabatte, Erstattungen und Rückbuchungen vor der Provisionsberechnung berücksichtigt werden. Frage nach bereits bestehenden Abos und Zahlungen nach Vertragsende.
| Formulierung als Beispiel | Was du zusätzlich klären solltest |
|---|---|
| „30 % vom Umsatz“ | Welche Umsätze, welcher Zeitraum, welche Abzüge? |
| „Marketing inklusive“ | Welche Kanäle und Arbeitsleistungen, welches Werbebudget? |
| „Jederzeit kündbar“ | Zu welchem Termin, in welcher Form und mit welcher Frist? |
| „Account bleibt deiner“ | Wer kontrolliert E-Mail, 2FA und Wiederherstellung? |
| „Alle Rechte beim Creator“ | Welche Nutzungsrechte braucht die Agentur, wann enden sie? |
Diese Beispiele sind keine Vertragsklauseln zur direkten Übernahme. Eine Rechtsberatung sollte den konkreten Text und seine Folgen prüfen.
3. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Notiere Beginn, Mindestlaufzeit, mögliche Verlängerung und Kündigungsfrist separat. Frage, ob eine Kündigung per E-Mail genügt und an welche Adresse sie gehen muss. Prüfe, welche Aufgaben bis zum Enddatum weiterlaufen und ob noch Vergütungsansprüche danach entstehen.
Die rechtliche Wirksamkeit einzelner Klauseln hängt vom Vertrag und den Umständen ab. Für vorformulierte Bedingungen enthält beispielsweise § 307 BGB einen Prüfmaßstab zur unangemessenen Benachteiligung. Daraus folgt keine pauschale Aussage, dass jede längere Laufzeit unwirksam wäre. Lass Zweifelsfälle individuell prüfen.
4. Zugriffe und Auszahlung
Erstelle eine Liste der Systeme und Berechtigungen. Dazu gehören Login-E-Mail, Zwei-Faktor-Gerät, Wiederherstellungsoptionen, Content-Speicher und verwendete Management-Tools. Kläre die zulässige Nutzung anhand der OnlyFans-Bedingungen. Ein Vertrag zwischen dir und einer Agentur ersetzt keine Plattformfreigabe.
Lege fest, wer Bankdaten ändern darf und auf welches Konto ausgezahlt wird. Lass dir Abrechnung und Zahlung getrennt erklären. Deine Kontrolle sollte auch dann praktisch funktionieren, wenn die zuständige Person nicht erreichbar ist.
5. Content, Persönlichkeit und Kommunikation
Prüfe, welche Nutzungsrechte an deinen Dateien eingeräumt werden, für welche Kanäle und wie lange. Das deutsche Urheberrecht unterscheidet zwischen Urheberrecht und eingeräumten Nutzungsrechten; § 31 UrhG beschreibt die Einräumung von Nutzungsrechten. Was daraus für deinen Vertrag folgt, gehört in die rechtliche Prüfung.
Beim Chatting brauchst du Regeln zu Tonalität, Grenzen und Freigaben. Vermeide Blankozusagen für Angebote, die du später selbst erfüllen sollst. Legt fest, wie du Änderungen anweisen und Tätigkeiten pausieren kannst.
6. Der Übergabeplan gehört an den Anfang
Schreibe auf, welche Unterlagen und Zugriffe du bei Vertragsende zurückbekommst. Dazu zählen offene Aufgaben, Abrechnungen, freigegebene Arbeitsdateien und die Liste aktiver Berechtigungen. Kläre, welche Daten gelöscht werden und welche aufgrund rechtlicher Pflichten weiter aufbewahrt werden müssen.
Der Konditionsentwurf von The Bunny Agency sieht keine Mindestlaufzeit, 30 Tage Kündigungsfrist und die Kontrolle von Logins und Auszahlung bei dir vor. Diese neu vorgeschlagenen Bedingungen müssen vor Abschluss rechtlich geprüft und verbindlich vereinbart werden; sie sind keine Behauptung eines allgemeinen Branchenstandards.
Deutschland, Österreich und Schweiz
Rechtswahl und Gerichtsstand können bei grenzüberschreitenden Verträgen relevant sein. Übertrage deutsche Prüfergebnisse nicht ungeprüft auf Österreich oder die Schweiz. Nimm Vertrag, Leistungsbeschreibung und Beispielabrechnung gemeinsam zur passenden Rechtsberatung mit. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.